Gut zu wissen

Ab dem 01.09.2020 gilt das neue Psychotherapeutengesetz. Die psychotherapeutische Ausbildung ist der Facharztweiterbildung angeglichen worden und heißt jetzt Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in in den Gebieten Erwachsene und Kinder und Jugendliche.

Ein Abschluss der Ausbildung nach dem alten Modell ist bis zum 31.08.2032 (in Härtefällen bis 31.08.2035) im Rahmen einer Übergangsregelung möglich. Diese Regelung gilt für alle, die vor dem Wintersemester 2020/21 in einem Studiengang der Psychologie oder einem anderen relevanten Sozialwissenschaftsstudium eingeschrieben waren und ihren Masterabschluss bereits erreicht haben oder noch abschließen.

Alle unsere Kurse sind bereits voll belegt, ein Quereinstieg ist jedoch ggf. noch möglich. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie zu einem Quereinstieg Fragen haben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen für einen Neustart der Ausbildung ab.

Das Anmeldeverfahren

  • Sie melden sich schriftlich, telefonisch oder über Mail zum Informations- und Zulassungsseminar an. Sie erhalten dann eine Einladung zur nächsten Informationsveranstaltung.

  • Nach der Teilnahme am (kostenfreien) Informationsseminar entscheiden Sie über Ihre endgültige Bewerbung bei uns. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme für Ihre Bewerbung bei uns obligatorisch ist.

  • Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ein, bestehend aus einem tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild, dem Nachweis Ihres Studiums mit Transcript of Records. Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden.

  • Falls Sie alle Voraussetzungen erfüllen und wir Sie für geeignet halten, schließen wir mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.

Für weitere Fragen zu unseren Ausbildungslehrgängen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Werden Sie DGVT Mitglied und profitieren Sie von den Vorteilen eines starken Berufsverbands sowie von günstigeren Ausbildungsgebühren.